Bundesagentur für Arbeit will Briefe durch Postmitarbeiter einscannen
lassen. Das ab September in zwei Bundesländern eingeführte Verfahren dient
der Umstellung auf "E-Akten"
„Die Bundesagentur für Arbeit will Briefe aus Sachsen-Anhalt und Thüringen
ab September von Postmitarbeitern öffnen und einscannen lassen.
Anschließend sollen die Inhalte an die Sachbearbeiter weitergeleitet und
Bestandteil einer elektronischen Akte werden. Betroffen sind neben
Arbeitslosen auch Kindergeldempfänger, deren Ansprüche ebenfalls über die
Bundesagentur geregelt werden. (…) Das Pilotprojekt in den beiden
Bundesländern ist datenschutzrechtlich unter anderem deshalb
problematisch, weil das Scannen der Dokumente nicht von Beamten, sondern
von Geringverdienern erledigt werden sollen. Aus diesem Grund besteht
trotz einer formellen Schweigepflicht der Postmitarbeiter und einer
Zertifizierung des Verfahrens durch das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik nicht nur ein erhebliches Risiko, dass persönliche
Daten an die Öffentlichkeit oder in falsche Hände gelangen, sondern auch,
dass für die Einhaltung von Fristen wichtige Post verschlampt, falsch
zugeordnet oder aus Überlastung weggeworfen wird. Allerdings gibt es
dieses Risiko seit der Teilprivatisierung der ehemaligen Behörde auch im
traditionellen Beförderungsweg: Nach Recherchen des Korruptionsforschers
Werner Rügemer verschwinden täglich 30.000 Briefe. Eine Alternative zum
Senden mit der Post ist das eigene Einscannen und elektronische Übersenden
von Dokumenten…“ Artikel von Peter Muehlbauer in telepolis vom 25.06.2010
http://www.heise.de/tp/blogs/8/147892
Siehe dazu:
a) Neue Postleitzahlen - Fünf Richtige für Ihren Brief!
„Für die Agenturen für Arbeit und die Familienkassen gelten ab sofort
bundesweit neue Postanschriften. Grund ist die Einführung der
elektronischen Akte (eAkte), welche ab Mitte September 2010 in den
Agenturen für Arbeit in Sachsen-Anhalt und Thüringen erprobt wird…“
Meldung der BA vom 22.06.2010:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_27908/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A016-Infomanagement/Allgemein/5-Richtige-Neue-Plz.html
b) BA gibt Datenschutz auf und schafft den gläsernen Erwerbslosen.
Deutsche Post AG soll ab September Briefe an die BA öffnen und
digitalisieren
Pressemeldung des Erwerbslosen Forum Deutschland vom 24.06.2010
http://www.erwerbslosenforum.de/nachrichten/25_252010250625_396_1.htm
c) Bundesagentur für Arbeit: Kundendaten sind sicher!
„Die Bundesagentur für Arbeit (BA) stellt zum heutigen Artikel in der
BILD-Zeitung „Datenskandal! Post soll Arbeitslosen-Briefe öffnen“ fest:
Daten von Arbeitslosen und Kindergeldempfängern sind sicher!...“ Presse
Info 034 vom 25.06.2010
http://www.arbeitsagentur.de/nn_27044/zentraler-Content/Pressemeldungen/2010/Presse-10-034.html
Aus dem Text: „…Richtig ist, dass neben BA-Mitarbeitern auch Mitarbeiter
der Deutschen Post AG in den Scanzentren arbeiten. Aber – der Datenschutz
ist zu jeder Zeit sichergestellt: Die Kundenakten und die eingehende Post
werden in gesicherten und extra verplombten Transportboxen in das
Scanzentrum angeliefert. Der Zugang zum Scanzentrum ist hoch gesichert.
Alle dortigen Mitarbeiter haben eine Sicherheitsüberprüfung durch den Bund
durchlaufen….“
d) Elektronische Erfassung von an die BA gerichteten Briefen
„Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Peter Schaar teilt zur heutigen Berichterstattung in den Medien zum
Projekt elektronische Akten (e-Akte) der Bundesagentur für Arbeit (BA)
mit, dass er über dieses geplante Vorhaben informiert gewesen sei. Er
habe die BA bei einzelnen Fragen beraten und insbesondere auf die strengen
gesetzlichen Vorgaben, die grundsätzlich mit der Beauftragung eines
privaten Dienstleisters durch Sozialbehörden verbunden seien, hingewiesen.
Die Umstellung bezieht sich nach Informationen der BA ausschließlich auf
den Agenturbereich, so dass die Akten und die Post der Arbeitslosengeld
II-Empfänger (Hartz IV) hiervon zunächst ausgenommen sind…“ BfDI
Pressemitteilung vom 25.6.2010
http://www.bfdi.bund.de/cln_136/DE/Oeffentlichkeitsarbeit/Pressemitteilungen/2010/30_BADigitalerPosteingang.html?nn=408908
e) Musterwiderspruch gegen das Scannen von Post an die Arbeitsagentur
http://www.erwerbslosenforum.de/nachrichten/26_262010260626_397_1.htm
